MITGLIEDSBEITRÄGE

Beitrittsgebühr

Der Beitritt eines Mitgliedes zum Verein setzt die Leistung einer Beitrittsgebühr voraus. Die Beitrittsgebühr wird wie folgt festgelegt: 

Banken, Geldinstitute und Versicherungen:  

€ 3.650,-

Gemeinden:
 

€ 730,-
zuzüglich € 0,18 / Einwohner

Sonstige Interessenten:

€ 730,-

Betriebe:

   - bis 50 Mitarbeiter

€ 220,-

   - ab  51 Mitarbeiter

€ 365,-

Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Im Kalenderjahr des Beitritts entrichtet das Mitglied keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Für weitere Jahre der Mitgliedschaft zum Verein wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in folgender Höhe eingehoben:

Banken, Geldinsitute und Versicherungen: 

€ 365,-

Gemeinden:

    - bis 100 Betriebe

€ 220,-

    - bis 250 Betriebe

€ 365,-

    - ab  251 Betriebe

€ 582,-

Regis:

€ 582,-

Betriebe:

   - bis 50 Mitarbeiter

€ 220,-

   - ab  51 Mitarbeiter

€ 365,-

Gültigkeit der Beiträge ab 1.1.2006